Erlischt die Herstellergarantie beim Einsatz nachgefüllter Tintenpatronen oder Tonerkassetten?
Die immer wieder verbreiteten Falschaussagen der Druckerhersteller.
1.) Die Herstellergarantie entfällt, wenn Zubehörprodukte von Drittherstellern verwendet werden.
2.) Toner und Tintenprodukte anderer Hersteller seien minderwertig und schaden den Geräten.
3.) Der Einsatz von aufgefüllten Tinten oder Tonerkartuschen kann Beschädigungen im Drucker und Fotokopierer hervorrufen.
Wir stellen hiermit eindeutig klar:
Garantieeinschränkungen der Druckerhersteller sind unzulässig!
Die Forderung, nur bestimmte Marken im Zusammenhang mit Druckern oder Fotokopierern zu verwenden, ist illegal.
Kein Originalhersteller kann daher seine Herstellergarantie wegen der Verwendung von Zubehörprodukten von Drittherstellern ablehnen.
Verweigert der Originalhersteller die Garantieleistung, muss er dem Kunden beweisen, dass das von ihm gelieferte Produkt durch das Zubehör des betreffenden Drittherstellers einen Schaden am Drucker/Fotokopierer verursacht hat.
Aufgrund entsprechender Gerichtsentscheidungen sind Original Drucker/Fotokopierer Hersteller gezwungen worden, die vorgenannten Grundsätze zu bestätigen.
Canon hat z.B. gegenüber der Allgemeinheit erklären müssen:
"Canon LISA does not Prohibit the use of third party supplies, and the use of third party supplies does not invalidate the products limited warranty."
"Wir, die Firma Canon LISA verbieten nicht die Verwendung von Produkten anderer Drittanbieter, auch die Benutzung etwaiger Produkte verletzen nicht die Garantie."
Die Firma Hewlett Packard schreibt in ihren Garantiebestimmungen:
"Durch die Verwendung einer nicht von HP vertriebenen oder einer wieder aufgefüllten Druckpatrone in einem HP-Drucker wird die Garantie gegenüber dem Kunden nicht eingeschränkt."
Sollte ein Hersteller irgendwelche Garantie und Gewährleistungen verweigern, so bestehen Sie auf diesem Recht.
Leider ist es bei Brother in letzter Zeit vorgekommen, dass die Garantieleistung für einen verstopften Druckkopf verweigert wurde.
Die Begründung war, dass Brother festgestellt hätten, dass in dem Gerät Fremdtinte zum Einsatz gekommen sei. Dies hätte Brother mit einem Test festgestellt. - Das kann ja jeder behaupten! -
Wir haben daraufhin die Firma Brother aufgefordert einen Beweis für eine derartige Behauptung zu liefern und Beweise vorzulegen oder die Testmethode offenzulegen.
Brother verweigerte dies und wies darauf hin, dass die Methode mit der festgestellt wird, ob Fremdtinte verwendet wurde nicht öffentlcih bekanntgegeben würde.
Wenn man jetzt einen Beweis für diese Behauptung haben möchte, müsste man einen Prozess anstrengen, in dem Brother dann gezwungen wäre, diese Behauptung zu belegen. Dem Gericht würde Brother die Testmethode dann offenlegen.
Bei einem Wert des Gerätes von 50,00 - 150,00 Euro ist niemand bereit vor Gericht zu ziehen. Oftmals wurde in vergleichbaren Fällen von der Gegenseite der Streitwert so in die Höhe getrieben, dass die Prozesskosten im Falle, dass der Prozess verloren geht, so hoch sind, dass niemand bereit ist das Risiko auf sich zu nehmen.
Glücklicherweise waren dies bisher wenige Fälle in denen Brother sich so verhielt. Andere Hersteller sind bei Garantieleistungen deutlich kooperativer. Natürlich ist es nicht das Schlaueste das Gerät mit eingesetzten Fremdpatronen bzw mit nachgefüllten Patronen zum Händler zu tragen oder an den Hersteller zu schicken. Dafür bewahrt man am Besten die Originalpatronen auf.
Diese Bedienungsanleitung beruht auf unseren Erfahrungen und Vorgehensweisen bei den unterschiedlichen Druckermodellen. Die Anwendung dieser Anleitung erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden.